Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Produkte und Angebot
1) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen bei Anja Winhold. Eine Kündigung ist nicht möglich.
2) Kurse berechtigen den Erwerber zu einer festen Anzahl an Einheiten innerhalb des ausgewiesenen Zeitraums („Kursblock“). Eine Kündigung ist nicht möglich. Sollte eine Einheit seitens des/der Kursleiter/in ausfallen, so wird diese im Anschluss nachgeholt.
§2. Nutzungsberechtigung
1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich, die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge liegt alleine auf Seiten des Nutzers.
§3. Kündigung
1) Dem Nutzer von Mehrfachkarten steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
2) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig.
3) Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
§4. Änderung des Kursangebotes, Anmeldung, Belegung
1) Anja Winhold ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Homepage (www.winspired) bekannt gemacht.
2) Bei großem Interesse und aus organisatorischen Gründen an einzelnen Kursen ist Anja Winhold berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zur Teilnahmegarantie zu verlangen. Die Einführung der Voranmeldung wird über die Homepage (www.winspired.de ) oder die whats-app Gruppen bekannt gemacht.
3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
4) Anja Winhold ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote in einer für den Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
5) Anja Winhold ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern hierfür erforderliche Gründe bestehen. Darunter fällt auch eine gewisse Mindestanzahl an Nutzer, die allgemein oder im Einzelfall festzulegen ist.
§5. Nutzungsgebühren
§6. Preise
1) Anja Winhold ist berechtigt, die Preise für die Nutzung der Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern.
2) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Anja Winhold berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
3) Sofern Anja Winhold besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Anja Winhold ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
§7. Haftung
1) Anja Winhold haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Anja Winhold Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Anja Winhold in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
2) Darüber hinaus haftet Anja Winhold, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Anja Winhold oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Anja Winhold keine Haftung.
§8. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Gelnhausen vereinbart.
3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Gelnhausen vereinbart.
4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.